Besondere Teilnahmebedingungen für Lehrgänge mit mehr als 5 Unterrichtstagen

Gültig für über 5-tägige Lehrgänge der Fachakademie für Gebäudemanagement und Dienstleistungen e.V. (FA), die ab dem 01.01.2019 beginnen.

Anmeldung: Die Anmeldungen für Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen sind an die FA-Geschäftsstelle in Köln, für Veranstaltungen in Dresden an die FA-Geschäftsstelle in Dresden, für Veranstaltungen in Schleswig-Holstein an die FA-Geschäftsstelle in Kiel und für alle übrigen Veranstaltungen an die FA-Hauptgeschäftsstelle in Stuttgart zu richten, um Verzögerungen durch die interne Weiterleitung zu vermeiden. Die Anmeldungen werden mit dem Eingang bei der Fachakademie verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen der/die Anmeldende und der/die angemeldete Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der zuständigen Geschäftsstelle berück­sichtigt. Die Fachakademie für Gebäudemanagement und Dienstleistungen e.V. (FA) bestätigt in der Regel umgehend den Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung des Seminarplatzes kommt der Vertrag zustande.

Zahlungsbedingungen: Die Gebühr für die Veranstaltung ist spätestens bis zu dem in der Rechnung ge­nannten Termin zu be­zahlen. (In der Regel 30 Tage vor Veranstaltungstermin)

Gebührenermäßigung: Den ordentlichen Mitgliedern (die Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks Baden-Württemberg, der Fachverband Gebäudedienste Baden-Württemberg e.V., die FIGR Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management GmbH, die Gebäudereinigerinnung Chemnitz/Dresden im Freistaat Sachsen, die Landesinnung Nord des Gebäudereiniger-Handwerks, der Landesinnungsverband Nordrhein-Westfalen des Gebäudereiniger-Handwerks und der Qualitätsverbund Gebäudedienste FACHFORUM e.V.) und diesen angeschlossenen Mitgliedern, Betrieben und deren Mitarbeitern wird eine 25-prozentige Ermäßigung auf die Seminarko­sten mit Ausnahme der ggf. erhobenen Tagungspau­schale oder Prüfgebühren gewährt. Bei mehreren Teilnehmern je entsendenden Betrieb sind teilweise weitere Reduzierungen nach Vereinbarung möglich. Ausgenommen von dieser generellen Gebührenermäßigung sind die Vorbereitungslehrgänge für staatliche Prüfungen, praktische Übungskurse und Sachkundelehrgänge.

Rücktritt und Kündigung: Bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn stornieren wir Ihre Anmeldung kostenlos. Bis zu 4 Wochen vor Beginn des Lehrgangs können Sie gegen eine Stornogebühr von 300 € zzgl. gesetzl. USt stornieren. Erfolgt Ihre Absage später als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn, erheben wir 50 % der Lehrgangsgebühren, mindestens jedoch 500 € zzgl. gesetzl. USt als Stornogebühr. Bei einem Rücktritt später als 4 Werktage vor Lehrgangsbeginn sind die Lehrgangsgebühren, Ta­gungspau­schalen etc. in voller Höhe zu bezahlen. Die Stornoerklärung bedarf der Textform!

Ummeldung: Bei Verhinderung der Teilnahme der angemeldeten Person ist die Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf eine andere Person desselben anmeldenden Unternehmens möglich, so­fern der Fachakademie Name, Anschrift und Telefon- und E-Mail des/der neuen Teilnehmers/in rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn in Textform mitgeteilt werden. Kostenschuldner/in bleibt in diesem Fall jedoch der/die bisherige Vertragspartner/in.
Ist der/die Anmeldende kein Unternehmen, sondern ein/e Verbraucher/in (Privatanmeldung), so ist die Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf eine andere Person möglich, so­fern der Fachakademie Name, Anschrift und Telefon- und E-Mail des/der neuen Teilnehmers/in rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn in Textform mitgeteilt werden. Kostenschuldner/in bleibt jedoch auch in diesem Fall der/die bisherige Vertragspartner/in.

Absage von Vorbereitungslehrgängen: Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Lehrgängen, z.B. bei Ausfall eines Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir einen Lehrgang absagen, erstatteten wir umgehend die be­zahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn diese auf vor­sätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Ange­stellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Fachakademie beruhen.

Begleitende Arbeitsunterlagen/Urheberrechte: Zu allen Lehrgängen geben wir im Unterricht begleitende Arbeitsunterlagen aus. In den Vorbereitungslehrgängen werden jedoch zusätzlich weitere Lehrmaterialen empfohlen, die nicht in der Lehrgangsgebühr mitenthalten sind. Die ausge­ge­benen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Referenten und der Fachakademie vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. In allen Schulungsstätten der Fachakademie ist das Fotografieren, das akustische Aufnehmen oder das Mitfilmen von Unterricht grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können unter anderem mit Sicherstellung des Geräts und sofortigem Ausschluss vom Unterricht geahndet werden.

Haftung: Die Fachakademie haftet weder für mittelbare noch unmittelbare Schäden, die keine Personenschäden sind, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Teilnahmebescheinigung: Über Ihre Teilnahme stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus.

Gerichtsstand: Der Gerichtsstand, außer für Verbraucher, ist Stuttgart. Die Fachakademie ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nebenabreden: Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

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