Lehrgang Nr. 194: Das neue Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte
Was Unternehmer unbedingt wissen müssen!
Teilnahmebedingungen: | bitte hier klicken |
Verfügbarkeit(en): | ![]() |
Benachrichtigung: |
|
Zielgruppe: | Unternehmer, Geschäftsführer sowie Betriebsleiter und kaufmännische Führungskräfte, die Ausschreibungen bearbeiten |
Veranstaltungstermine: | Köln: Dienstag, 23. Mai 2017, 09.30 – ca. 16.00 Uhr 1-Tages-Seminar |
Veranstaltungsorte: |
Haus des Kölner Handwerks, Frankenwerft 35, 50667 Köln |
Referent: | Dieter Huland, Köln, Ltd. Stadtverwaltungsdirektor a. D., ehrenamtlicher Beisitzer an der Vergabekammer Rheinland |
Seminarziel: | In Kürze soll die neue Verfahrensordnung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) in Kraft treten. Damit wird die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzt. In NRW gelten darüber hinaus weitere Anforderungen. Das seit 1. April 2017 neugefasste Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) und die entsprechende Rechtsverordnung verpflichten öffentliche Auftraggeber zusätzlich zur Berücksichtigung von Tariftreue und Nachhaltigkeitskriterien. Eine wesentliche Neuerung ist das "Bestbieterprinzip". Nur derjenige Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Insgesamt steht das Seminar unter der Fragestellung: Was bleibt - was ändert sich - was ist neu? Jeder Dienstleister sollt sich über die Neuerungen informieren, wenn er sich an Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber beteiligt. |
Seminarinhalte: |
|
Lehrgangskosten: | 352 € zzgl. gesetzl. USt. |